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AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen der APPARTEMENTANLAGE
CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ)
1. Abschluß des Vertrages
a. Zwischen dem Gast und der Appartementanlage Carinthia
(Hartwig Siutz) kommt ein Vertrag nach Maßgabe
der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern das/die
Zimmer, Räume, Flächen, sonstige Leistungen
bestellt und von APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG
SIUTZ) zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn APPARTEMENTANLAGE
CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ) Reservierungen schriftlich
bestätigt und eine Rückbestätigung
durch den Gast erfolgte.
b. Wird für die Reservierung von APPARTEMENTANLAGE
CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ) eine Anzahlung oder Vorauszahlung
erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb der
vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage
gegenstandslos.
c. Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür
von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat
er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten
einzustehen.
d. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt
der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung
Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich
widersprochen hat, spätestens mit der Annahme
der Leistungen.
e. Bei Anmeldung von mehreren Personen, von Gruppen,
Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind
APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ) bis 3
Tage vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl und
ggf. Teilnehmerlisten mitzuteilen.
Politische Veranstaltungen sind bei der Anmeldung
deutlich zu kennzeichnen.
f. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen
und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die
Überlassung derselben an Dritte ist nur mit Zustimmung
durch APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ)
zulässig.
2. An- und Abreise
a. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der
Zimmerbezug (Check-in-time) nicht vor 16:00 Uhr des
Anreisetages möglich und die Zimmerrückgabe
(Check-out-time) muß bis 10:00 Uhr des Abreisetages
erfolgen.
b. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr soll
der Gast dies dem Empfang mitteilen. Sofern APPARTEMENTANLAGE
CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ) dem zustimmt, ist bei Abreise
bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise
nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
c. Die Anreise bei reservierten Zimmern muß
bis spätestens 18:00 Uhr erfolgen. Geschieht
dies nicht, kann APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG
SIUTZ) über die Zimmer anderweitig verfügen.
Ausgenommen hiervon sind: Reservierungen, die vorausbezahlt
oder für die ein Voucher erstellt oder eine Kreditkartennummer
eines von APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ)
akzeptierten Kreditkartenunternehmens angegeben wurde.
3. Leistungen
a. Der vertragliche Leistungsumfang der Appartementanlage
ergibt sich aus den Prospektangaben oder den getroffenen
Vereinbarungen.
b. Die im Prospekt oder sonstigen Listen angegebenen
Preise enthalten das Bedienungsgeld und die derzeit
geltende Mehrwertsteuer. Ändert sich während
der Vertragsdauer der geltende Mehrwertsteuersatz,
ist APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ) berechtigt,
die Preise dem neuen Mehrwertsteuersatz anzupassen.
c. Die Kurtaxe ist nicht Bestandteil des Appartements-
und Arrangementpreises.
d. Bei Veranstaltungen, die über die vereinbarte
Zeit hinausgehen, wird ein Dienstleistungszuschlag
pro Mitarbeiter erhoben, der auf der Basis Stundenlohn
+ Nebenkosten + ggf. Nachtarbeitszuschlag berechnet
wird.
4. Zahlung
a. Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt
bei Reservierungen bei Anreise fällig, andernfalls
mit der Abreise des Gastes.
b. Bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Tagen
kann APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ) eine
Zwischenrechnung erstellen.
c. Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so
kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufhoben
werden. Die Geltendmachung weiterer Schäden,
insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung,
bleibt APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ)
vorbehalten.
d. Bricht der Gast seinen Aufenthalt vorzeitig ab,
so bleibt er gleichwohl zur Zahlung der restlichen
Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist
nach, daß APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG
SIUTZ) eine angemessene Weitervermietung unterlassen
hat.
e. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen
des Gastes ist der Sitz der Appartementanlage. Dies
gilt auch, wenn dem Gast die Zahlung kreditiert wurde.
f. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks
oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.
5. Stornierungen
a. Stornierungen einer getroffenen Reservierung sind
wie folgt möglich:
Logis bis 14 Personen
Arrangements: Eine Stornierung ist bis zum 22. Tage
vor der Ankunft kostenlos möglich. In der Zeit
zwischen dem 21. und 15. Tag vor dem Anreisetermin
berechnet APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ)
50 % des Arrangementpreises, bei solchen zwischen
dem 14. und 4. Tag vor der Anreise 70 % des Arrangementpreises.
Ab dem 3. Tag vor dem Anreisetermin 80 % des selben.
Tritt der Gast sein Arrangement nicht an, so werden
90 % des Preises fällig.
Appartement: eine Stornierung ist bis zum 2. Tag vor
der Anreise kostenlos möglich. Bei Stornierungen
nach dem 2. Tag vor der Anreise oder im Falle des
Ausbleibens des Gastes, wird der Preis für die
erste Übernachtung fällig. Ausgenommen hiervon
sind die Zeiten einer Messe oder sonstigen Großveranstaltungen
in der Region. In diesen Zeiten ist eine Stornierung
lediglich bis zum 30. Tage vor der Anreise kostenlos,
andernfalls berechnet APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA
(HARTWIG SIUTZ) 80% des Logisbedarfes für den
gebuchten Zeitraum.
b. Logis ab 15 Personen (Gruppen-Arrangement). Eine
Stornierung ist kostenlos, wenn sie bis zum 30. Tag
vor der Anreise erfolgt. Erfolgt die Stornierung bis
zum 20. Tag vor der Anreise, werden 20 % des Logis-
bzw. Arrangementpreises, und bei einer solchen bis
zum 10. Tage 80 % des selben und bei einer solchen
bis 3 Tage vor der Anreise 90 % des Logis- bzw. Arrangementpreises
fällig.
c. Umfaßt die Reservierung mehr als 200 Logisnächte,
so verlängern sich die vorstehenden Fristen um
jeweils 5 Tage.
d. Veranstaltungen: Für vereinbarte Veranstaltungen
und die Bereitstellung von Räumlichkeiten haben
folgende Abbestellungsfristen Gültigkeit:
über 30 Tage: Berechnung der Bereitstellungskosten
entfällt,
29. bis zum 15. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten,
14. bis zum 8. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten
zzgl. Ersatz von 33 % des entgangenen Umsatzes (Speisen);
falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt:
Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl,
7. bis 3. Tag: Berechnung der Bereitstellungskosten
zzgl. Ersatz von 66 % des entgangenen Umsatzes (Speisen);
falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt:
Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl,
binnen 72 Stunden: Berechnung der Bereitstellungskosten
zzgl. Ersatz von 80 % des entgangenen Umsatzes (Speisen);
falls dieser noch nicht konkret festgelegt war, gilt:
Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl.
6. Haftung
a. Der Gast oder der Veranstalter haften APPARTEMENTANLAGE
CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ) für die von ihm oder
ihren Gästen verursachten Schäden.
b. APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ) haftet
dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die
Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge
höherer Gewalt unmöglich wird. APPARTEMENTANLAGE
CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ) bemüht sich in diesen
Fällen um eine anderweitige Beschaffung gleichwertiger
Leistungen.
c. APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ) haftet
gegenüber dem Gast nach den Bestimmungen des
BGB (bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, maximal
3.500,00 Euro); für Geld und Wertsachen gemäß
§ 702 BGB jedoch nur bis 800 Euro, es sei denn,
APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ) oder seinem
Personal trifft ein Verschulden, oder die Wertgegenstände
bzw. das Geld wurden APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG
SIUTZ) gegen Erteilung einer Quittung zur Aufbewahrung
gegeben.
d. Bringt der Gast ein Kfz mit, und wird dies auf
einem von APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ)
bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt
sich die Haftung von APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG
SIUTZ) von Maßgabe der hierfür abgeschlossenen
Haftpflichtversicherungen.
e. Im Falle von Veranstaltungen obliegt es dem Vertragspartner,
mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder
Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern.
Eine Haftung von APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG
SIUTZ) wird ausgeschlossen.
7. Kündigung
a. Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume
zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht
APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ) ein außerordentliches
Kündigungsrecht zu.
b. Hat APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ)
begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine
Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste
gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt
oder innerer Unruhen kann APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA
(HARTWIG SIUTZ) das Vertragsverhältnis ebenfalls
fristlos kündigen.
c. Das Gleiche gilt, falls ein Veranstalter ohne Zustimmung
von APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ) in
einer Tageszeitung wirbt, die der Einladung zu Vorstellungsgesprächen
bzw. zu Verkaufsveranstaltungen dienen. In diesen
Fällen steht APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG
SIUTZ) der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung
auch im Kündigungsfalle zu.
8. Sonstiges
a. Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung
von APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ) und
gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden.
In öffentlichen Räumen, wie Restaurant,
Bar, Club, Sauna etc. dürfen Tiere nicht mitgenommen
werden.
b. Weckaufträge, Auskünfte, Post und Warensendungen
erfolgen unverbindlich. Ansprüche, gleich welcher
Art hieraus, kann der Gast nicht herleiten.
c. Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf
Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist
beträgt 6 Monate.
d. Bei unentgeltlicher Beförderung des Gastes
durch APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ)
ist die Haftung nach Maßgabe der Kfz-Versicherung
für Personen- und Sachschäden begrenzt.
e. Bei Veranstaltungen ist das Mitbringen von Speisen
und Getränken grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Dekoration der Veranstaltungsräume bedarf
einer besonderen Vereinbarung, sofern es sich nicht
lediglich um Tischschmuck handelt.
9. Allgemeines
a. Die Berichtigung von Irrtümern sowie von
Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
b. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn
sie von APPARTEMENTANLAGE CARINTHIA (HARTWIG SIUTZ)
schriftlich bestätigt worden sind.
c. Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag
und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig,
gilt der Sitz des Appartements als vereinbart.
d. Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein,
so berührt das die Gültigkeit der anderen
Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung
gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige
Regelung.
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